§ 1 Anwendbarkeit
Die vorliegenden AGB´s regeln die Geschäftsbedingungen zwischen
vier quadranten Britta Hepp, Wildberg
(Britta Hepp | vier quadranten)
und
Kursteilnehmer(-in) | Kunden(-in).
Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Kursteilnehmer(-in)/Kunde(-in) das generelle Angebot annimmt und sich zum Zwecke des Bewegungstrainings an mich wendet.
Ich bin berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn:
a) ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann
b) es um Beschwerden geht, die ich aufgrund seiner Spezialisierung und/oder gesetzlichen Gründen nicht behandeln darf oder kann.
§ 2 Inhalt und Zweck des Vertrages
Britta Hepp verfügt über die Qualifikationen als Wellness Massagetherapeutin sowie als Zertifizierte Therapeutin nach Liebscher & Bracht.
Britta Hepp erbringt ihre Leistung gegenüber der/dem Kursteilnehmer(-in)/ Kunden(-in) durch Anwendung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten.
Über die Auswahl der Anwendung entscheidet der/die Kursteilnehmer(-in)/Kunde (-in) frei, nachdem er/sie von mir über fachliche und wirtschaftliche Vor- und Nachteile informiert wurde.
Ein subjektiv erwarteter Erfolg der angewandten Methoden kann weder in Aussicht gestellt, noch garantiert werden.
§ 3 Mitwirkung der/des Kursteilnehmer(-in)/Kunden(-in)
Die Mitwirkung der/des Kursteilnehmers(-in)/Kunden(-in) ist notwendig. Ich behalte mir vor, das Training abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist. Dies kann der Fall sein, wenn erforderliche Auskünfte zur Anamnese unzutreffend oder lückenhaft erteilt werden, wenn Anwendungen vereitelt werden, oder der/die Kursteilnehmer(-in)/Kunde(-in) blockiert.
§ 4 Honorar und Terminvereinbarung
Britta Hepp hat für ihre Trainingseinheiten Anspruch auf ein Honorar. Die entstandenen Kosten sind zu Kursbeginn bzw. am jeweiligen Behandlungstag in bar zu entrichten. Nach Rücksprache ist evtl. auch die Möglichkeit der Überweisung gegeben.
Die Anzahl und Dauer der Trainingseinheiten werden gemeinsam mit der/dem Kursteilnehmer(-in)/Kunden(-in) abgesprochen und an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst.
Für das Personal-Training gilt: Sollte der/die Kunde(-in) den Termin nicht einhalten können, ist bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen. Sollte dies nicht der Fall sein, erlaube ich mir 50% des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen, wenn die entstandene Lücke nicht kurzfristig wieder zu vergeben ist. Dies gilt ebenfalls für ein Fernbleiben der Anwendung ohne Absage.
Sollte ein Termin Seitens Britta Hepp, Wildberg nicht zustande kommen können (z. B. krankheitsbedingter Ausfall), wird der/die Kursteilnehmer(-in)/Kunde (-in) frühestmöglich darüber informiert und es wird ein Ausweichtermin vereinbart.
§ 4.1 Abrechenbarkeit der Liebscher & Bracht Methode
Bitte beachte, dass die Liebscher & Bracht Methode keine gesetzl. Kassenleistung ist und von dir selbst getragen werden muss. Auch private Krankenkassen erkennen die Liebscher & Bracht Methode nicht an. Die Kosten sind bar zu begleichen.
§ 5 Vertraulichkeit der Behandlung
Britta Hepp behandelt die Kursteilnehmer- und Kundendaten vertraulich und erteilt nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des/der Kursteilnehmers(-in)/Kunden(-in) Auskunft.
Die Bewegungstrainerin Britta Hepp führt Aufzeichnungen über ihre Trainingseinheiten. Der/Die Kursteilnehmer(-in)/Kunde(-in) hat jederzeit die Möglichkeit zur Einsicht in die Unterlagen.
§ 6 Rechnungsstellung
Es besteht jederzeit die Möglichkeit eine Quittung für die erbrachte Leistung zu erhalten. Nach Abschluss der Kurse/Einzeltrainings kann auf Verlangen eine Gesamtrechnung ausgestellt werden. Diese Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer von der Bewegungstrainerin Britta Hepp, den Namen und die Adresse des /der Kursteilnehmer(-in)/Kunden(-in). Des Weiteren enthält sie die Kursdauer/Trainingstermine, den Umfang, und die bezahlten Honorare.
§ 7 Gesundheitserklärung und Haftungsausschluss
Eine Kursstunde/Trainingseinheit bei der Bewegungstrainerin Britta Hepp ist grundsätzlich nur bei körperlicher und geistiger Gesundheit möglich. Mit Inanspruchnahme eines dieser Angebote erklärt der/die Kursteilnehmer(-in)/Kunde(-in) ausdrücklich und eigenverantwortlich, geistig und körperlich gesund zu sein. Britta Hepp wird ausdrücklich und nachhaltig von evtl. Haftungsansprüchen freigestellt.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil jedoch wirksam ist. Die jeweils unwirksame Regelung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
§ 9 Gerichtsstand
Amtsgericht Calw
Wildberg, den 20.12.2024